Bereite dich mit KI-Unterstützung auf deine Fahrprüfung vor!
Sie fahren ein Kraftfahrzeug mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse. Mit welcher Geschwindigkeit müssen Sie innerorts nach rechts abbiegen?
- Schrittgeschwindigkeit
- höchstens 20 km/h
- höchstens 30 km/h
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Bei Kraftfahrzeugen mit mehr als 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse gilt beim Rechtsabbiegen innerhalb geschlossener Ortschaften Schrittgeschwindigkeit. Das dient dem Schutz von Fußgängern und Radfahrern, die beim Abbiegen besonders gefährdet sind. Schrittgeschwindigkeit bedeutet etwa 4 bis 7 km/h. Nur so kann im Notfall rechtzeitig gestoppt werden, zum Beispiel falls Personen den Weg kreuzen. Die Begrenzung auf 20 km/h oder 30 km/h reicht nicht aus, daher ist ausschließlich Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Diese Vorschrift soll die Sicherheit an Kreuzungen und Einmündungen erhöhen.
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